Rechtliche Grundlagen der Schafhaltung

Ausreichend Platz, ein sauberer Stall, ausreichend Zeit für die Pflege oder die Bereitschaft, für unvorhergesehene Kosten aufzukommen. – Das sind nur einige der Dinge, die angehende Schafhalter*innen vor der Anschaffung bedenken müssen. Doch neben diesen vermutlich naheliegenden Voraussetzungen, gilt es, einige gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Anfänger*innen sollten sich also unbedingt über rechtliche Grundlagen in ihrem Land und ihrem Wohnort informieren. Wer vorher alle wichtigen Aspekte bedenkt, erspart sich häufig spätere Schwierigkeiten.

Gesetzliche Vorgaben für die Schafhaltung

Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt unter Paragraf 2 vor, dass für die Tierhaltung relevante Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben sind. So müssen Schafhalter*innen also über ausreichend Wissen verfügen, um die Tiere angemessen ernähren, pflegen und halten zu können. Um die erforderliche Sachkunde zu erwerben, können angehende Halter*innen an sogenannten Sachkundelehrgängen teilnehmen. Diese werden regelmäßig von Schafhalter- und Schafzuchtvereinen angeboten. Anfänger*innen können sich dort das für die Haltung nötige Grundwissen aneignen und alles über artgerechte Pflege der Tiere lernen.

Auch in Österreich stellt das Tierschutzgesetz eine wichtige Grundlage für die Schafhaltung dar. Für Schafhalter*innen relevant sind natürlich allgemeine Gesetze zur Tierhaltung wie etwa § 5 (Verbot der Tierquälerei) oder § 7 (Verbot von Eingriffen an Tieren). Aber auch § 12 (Anforderungen an den Halter), § 13 (Grundsätze der Tierhaltung), § 16 (Bewegungsfreiheit), §17 (Füttern und Tränken) oder § 18 (bauliche Ausstattung und Haltungsvorrichtungen) können besonders in Bezug auf Schafe zu beachten sein.

In Österreich regelt zudem die 1. Tierhaltungsverordnung die Haltung von Nutztieren wie Schafen. Die Anlage 3 befasst sich spezifisch mit Schafhaltung. Dort finden sich Informationen zu Mindestanforderungen für die Haltung, erforderliche Betreuung, erlaubte Eingriffe sowie dem Nachweis der Sachkunde von Personen, die diese durchführen dürfen.

Kennzeichnungs- und Meldepflicht

Schafhalter*innen sind dazu verpflichtet, ihren Bestand bei der entsprechenden Veterinärbehörde melden.

EU-weit wurde ab Januar 2004 eine schrittweise Kennzeichnungs– sowie Meldepflicht von Schafen eingeführt, die in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollte. Ziel dieser Maßnahme ist es, im Fall von Seuchen rasch den Ursprungsbetrieb der betroffenen Tiere ermitteln zu können. Die deutsche Viehverkehrsverordnung vom 6.7.2007 schreibt unter Abschnitt 11 die Kennzeichnung von Schafen mithilfe von Ohrmarken vor. In Österreich regelt die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung unter Abschnitt 4 die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen. Ohrmarken sind bei Veterinär- und Landwirtschaftsbehörden erhältlich. Eine Ohrmarke ist mit einem Personalausweis vergleichbar: Auf jeder Marke ist ein Code aus Buchstaben und Zahlen aufgedruckt. Dieser Code ist fälschungssicher und einmalig. So ist es auch verboten, die Marken verstorbener Tiere weiterzuverwenden. Das Anbringen der Ohrmarken sollte jedenfalls möglichst schmerzfrei ablaufen und daher von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.

Mithilfe der Ohrmarke lässt sich das Tier eindeutig identifizieren

Weitere Vorschriften

Beachten Sie, dass je nach Land und Ort weitere Gesetze und Regelungen gültig sein können. Informieren Sie sich etwa über Vorgaben zu Zucht, Fütterung, Transport sowie zu Bau- oder Weiderecht.

Vor der Anschaffung ist außerdem zu bedenken: Falls Sie Ihre Tiere abholen und über eine gewisse Strecke transportieren möchten, müssen Sie sich um eine Viehtransportgenehmigung kümmern.

Auch über Haftungsfragen sollten sich angehende Schafhalter*innen Gedanken machen. Da Tierhalter*innen dazu verpflichtet sind, durch ihre Tiere entstandene Schäden zu ersetzen, ist eine Tierhaftversicherung empfehlenswert. Dennoch kann im Schadensfall der Nachweis einer sorgfältigen und artgerechten Haltung notwendig sein. Eine regelmäßige Kontrolle der baulichen Einrichtungen und Zäune ist daher unerlässlich. Eventuelle Schäden, aber auch Reparaturen sollten schriftlich dokumentiert werden.